Dafür: ka _______ |
Dagegen: ka ______ |
Enthaltung: ______
Ziel des Antrages
Keine kurzfristigen Regelwerkänderungen, Ergänzungen durch Referentenbeschluss vor einer DM.
Begründung
Der Teilnehmer muss sich auf die geänderten Umstände, vorbereiten können.
Wenn die bis zum Nennschluß ist, kann er entscheiden inwieweit er an der Veranstaltung teilnimmt!
Kurzfristige Ergänzungen und Regeländerungen führen zum unverständniss bei den Teilnehmenrn.
Neuer Reglementtext:
Reglement 2025
........
Grundsätzlich gilt:
Das Reglement allgemeiner Teil enthält Angaben, die für alle Sparten gelten.
Anträge zur Änderung/Erweiterung des allgemeinen Teils müssen vom Sportbundtag beschlossen werden.
Das Präsidium kann durch Mehrheitsbeschluss bei kurzfristigem Handlungsbedarf Reglementergänzungen und Änderungen beschließen. Diese dürfen keinesfalls bereits getroffenen Entscheidungen des SBTAG außer Kraft setzen und müssen zur endgültigen Reglementaufnahme auf dem folgenden SBTAG als Antrag vorgelegt werden.
Spartenteile B bis H:
Das Reglement der Sparten enthält Ergänzungen zum allgemeinen Teil, die ausschließlich die entsprechende Sparte betreffen.
Änderungen und Erweiterungen des Reglements der Sparten werden vom Sektionsreferent und den Sektionsreferenten der Sportkreise beschlossen. Hierbei gilt der Mehrheitsbeschluss.
Grundsätzlich gilt:
Das Reglement wird auf dem folgenden Sportbundtag vorgestellt. Vor der Veröffentlichung ist die Reglementsänderung dem geschäftsführenden Vorstand
vorzulegen. Änderungen im Laufe des Jahres müssen rechtzeitig auf der Homepage des DMC veröffentlicht werden und sind ab dann gültig.
Reglementsänderungen oder Ergänzungen, durch Referentenbeschluß, sind nach Nennschluß zur DM nicht mehr möglich.
Reglement 2025
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Grundsätzlich gilt:
Das Reglement allgemeiner Teil enthält Angaben, die für alle Sparten gelten.
Anträge zur Änderung/Erweiterung des allgemeinen Teils müssen vom Sportbundtag beschlossen werden.
Das Präsidium kann durch Mehrheitsbeschluss bei kurzfristigem Handlungsbedarf Reglementergänzungen und Änderungen beschließen. Diese dürfen keinesfalls bereits getroffenen Entscheidungen des SBTAG außer Kraft setzen und müssen zur endgültigen Reglementaufnahme auf dem folgenden SBTAG als Antrag vorgelegt werden.
Spartenteile B bis H:
Das Reglement der Sparten enthält Ergänzungen zum allgemeinen Teil, die ausschließlich die entsprechende Sparte betreffen.
Änderungen und Erweiterungen des Reglements der Sparten werden vom Sektionsreferent und den Sektionsreferenten der Sportkreise beschlossen. Hierbei gilt der Mehrheitsbeschluss.
Grundsätzlich gilt:
Das Reglement wird auf dem folgenden Sportbundtag vorgestellt. Vor der Veröffentlichung ist die Reglementsänderung dem geschäftsführenden Vorstand
vorzulegen. Änderungen im Laufe des Jahres müssen rechtzeitig auf der Homepage des DMC veröffentlicht werden und sind ab dann gültig.
Reglementsänderungen oder Ergänzungen, durch Referentenbeschluß, sind nach Nennschluß zur DM nicht mehr möglich.